In unserer nach Schwerpunkten ausgerichteten Kanzlei bearbeiten wir vorwiegend Themen aus dem Verbraucherschutz, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie aus dem Arbeitsrecht.
Die rasante Entwicklung der Telekommunikations- und Multimediawirtschaft ist nicht nur positiv, sondern beschäftigt das deutsche Parlament genauso wie europäische Gesetzgebungsverfahren. Im Internetzeitalter verfügen wir täglich per Mausklick über unser Geld, sei es durch Internetauktionen, Geschäft mit Handysoftware etc.
In Deutschland haben sich professionell gemanagte Gesellschaften für Großinvestoren, Investorengemeinschaften und Publikumsfonds ethabliert. Diese sogenannten "geschlossenen Fonds" dienen als Vehikel zur Investition in hochpreisige Wirtschaftsgüter. Es besteht eine Auswahl möglicher Rechtsformen, die mitunter erhebliche Schwierigkeiten aufweisen.
Dieser Begriff bezieht sich auf den staatlich nicht überwachten Kapitalmarkt.
Kennzeichnend für diesen Bereich ist der Vertrieb von unrentablen und riskanten Finanzprodukten, meist mit unseriösen Methoden über unredliche Anbieter. Opfer sind häufig wirtschaftlich unerfahrene Verbraucher mit beschränkten Einkommensverhältnissen.
Durch die Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes (Aufenthaltsgesetz) zum 01.01.05 ist der Zuzug, der Aufenthalt, die Beschäftigung und die Integration von Ausländern und Flüchtlingen neu geregelt worden. Das Gesetz bietet viele neue Möglichkeiten für Ausländer und Familienangehörige, die von Behörden häufig bewußt oder unbewußt nicht umgesetzt werden.
Das Internationale Privatrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsberührung, z.B. Abschluß von Verträgen im Ausland, familienrechtliche Angelegenheiten oder Verkehrsunfälle.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in unserer Kooperation mit dem Iran. Die Kooperationskanzlei der Rechtsanwältin Nouri in Teheran steht für alle rechtsgeschäftlichen und juristischen Probleme zur Lösung bereit.
Dieses Rechtsgebiet umfaßt alle Investitionen des Einzelnen (meist Verbraucher) in Geldanlagen wie Immoblienfonds, Gesellschaftsbeteiligungen, Wertpapiere, Aktien, Immoblien etc. Im Vordergrund steht zum einen die Altersversorgung und die Gewinnmaximierung.
Das klassische Bankgeschäft ist das Kreditgeschäft in Gestalt des Gelddarlehns. Ergänzende Hilfsgeschäfte sind die Sicherungsgeschäfte, wie Bürgschaft, Grundschuld und Hypothek. Unsere tägliche Befassung mit diesem Rechtsgebiet beziehe sich auf den Zahlungsverkehr durch Überweisung, Aus-/Einzahlung, Abrechnung, Online-Banking etc.
Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Verbrauchers eine Vielzahl von zwingenden oder halbzwingenden Vorschriften erlassen. Dabei handelt es sich überwiegend um Schutznormen des Arbeits- und sonstigen Vertragsrechts.
Verbraucherverträge kommen in verschiedenen alltäglichen Formen vor, wie beispielsweise in der Wohnung, am Telefon oder über das Internet.
Der Arbeitnehmer, der in der Regel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes auf die Ausnutzung seiner Arbeitskraft angewiesen ist, bedarf besonderen Schutzes. Hinzu kommen Sondervorschriften für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wie Schwangere, Körperbehinderte, Jugendliche etc.
Im Mittelpunkt steht der Schutz des Arbeitnehmers gegen den Verlust seiner Existenzgrundlage. Aber auch andere arbeitsvertragliche Regelungen sind von immenser Bedeutung, da schließlich wir die meiste Zeit am Arbeitsplatz verbringen.